Mietbedingungen

Überlassung des Mietobjektes:
Der Vermieter überlässt dem Mieter das Ferienhaus für den auf Seite 2 angegeben Zeitraum zur alleinigen Nutzung.

Zahlung des Mietpreises:
Der Mieter verpflichtet sich den auf Seite 2 angegebenen Mietpreis auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist der Vermieter berechtigt die Buchung nach vorheriger Zahlungserinnerung zu den u.a. Stornierungsbedingugen zu stornieren. Es gilt der Zahlungsplan auf Seite 2.

Rekalmationen:
Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht.

Stornierung durch den Mieter:
Kündigt der Mieter den Vertrag vorzeitig, ohne einen Nachmieter zu benennen, der diesen Vertrag zu denselben Bedingungen erfüllt, gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
Folgende Stornierungsgebühren in % fallen an bei Kündigung des Mietverhältnisses:
- kostenfreie Stornierung bis 12 Wochen vor Anreise.
- ab 12 Wochen bis 4 Wochen vor Anreise: 50% des Mietpreises.
- ab 4 Wochen vor Anreise: 100% des Mietpreises.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgebend ist der Zeitpunkt der Zustellung der Kündigung beim Vermieter. Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, ist der gesamte Mietpreis zu entrichten.

Stornierung durch den Vermieter:
Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird er versuchen, ein Ersatzobjekt anzubieten. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch bzw. Entschädigung ist ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle des Verkaufs und der endgültigen Beedigung der Ferienvermietung des Hauses. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen.


Schlussbestimmungen:
Als Gerichtsstand wird das zuständige Amtsgericht am Wohnsitz des Vermieters vereinbart. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertragen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für Änderungen dieser Schriftklausel. Dieser Vertrag unterliegt den gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.