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Mietbedingungen

Stornierung und allgemeine Bedingungen

Die Stornierungsrichtlinien unterscheiden sich je Ferienhaus. Darunter finden Sie die allgemeinen Bedingungen, die für alle Häuser gelten.

Stornierung

Ferienhaus Leimbach N°6

  • kostenfreie Stornierung bis 10 Tage nach Buchung.
  • Stornierungsgebühr bis 12 Wochen vor Anreise: 30% des Mietpreises.
  • Stornierungsgebühr ab 12 Wochen vor Anreise: 100% des Mietpreises.

Stornierung

Ferienhaus Leimbach N°4

  • kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise.
  • Stornierungsgebühr ab 4 Wochen vor Anreise: 100% des Mietpreises.

Stornierung

Ferienhaus Wanderath N°10

  • Kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise.
  • Stornierungsgebühr ab 4 Wochen vor Anreise: 100% des Mietpreises.

Stornierung

Ferienhaus Wanderath N°10a

  • Kostenfreie Stornierung bis 4 Wochen vor Anreise.
  • Stornierungsgebühr ab 4 Wochen vor Anreise: 100% des Mietpreises.

Allgemeine Bedingungen

Überlassung des Mietobjektes

Der Vermieter überlässt dem Mieter das Ferienhaus für den auf Seite 2 angegeben Zeitraum zur alleinigen Nutzung.

Zahlung des Mietpreises

Der Mieter verpflichtet sich den Mietpreis auf das Konto des Vermieters zu überweisen. Bei nicht fristgerechter Bezahlung ist der Vermieter berechtigt die Buchung nach vorheriger Zahlungserinnerung zu den u.a. Stornierungsbedingungen zu stornieren. 50% des Mietpreises sind fällig bei Buchung, der Restbetrag ist 4 Wochen vor Anreise fällig.

Reklamationen

Reklamationen müssen durch den Mieter sofort bzw. spätestens binnen 24 Stunden vom Ferienort aus dem Vermieter gemeldet werden. Der Vermieter ist bestrebt, die Mängel in einer angemessenen Frist zu beseitigen. Spätere Reklamationen werden vom Vermieter nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Nach Mietzeitende vorgebrachte Beanstandungen werden nicht anerkannt und berechtigen nicht zu Ersatzansprüchen. Es besteht hier die Mitwirkungspflicht des Mieters um den Schaden möglichst gering zu halten.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Mieter Leistungen des Vermieters nicht in Anspruch, besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung. Auch bei Beeinträchtigung des Urlaubs oder des Mietobjekts durch höhere Gewalt (Krieg, innere Unruhen, fehlende Treibstoffversorgung, Epidemien, Sturmfluten, Algenverschmutzung, Ölpest, Feuer, Kernenergie, terroristische Gewalthandlungen, unvorhergesehener Baulärm, schlechtes Wetter, Kälte, o.ä.) haftet der Vermieter nicht.

Stornierung durch den Vermieter

Wenn die Bereitstellung des Ferienhauses aus für den Vermieter nicht vertretbaren Gründen undurchführbar ist, z.B. Unbewohnbarkeit durch größere Schäden etc. wird er versuchen, ein Ersatzobjekt zu vermitteln. Ist dieses nicht möglich oder findet das Ersatzobjekt nicht die Zustimmung des Mieters, wird die an den Vermieter gezahlte Miete zurückerstattet. Ein weitergehender Ersatzanspruch ist ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle des Verkaufs und der endgültigen Beendigung der Ferienvermietung des Hauses. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag zu kündigen.